Einführung des "Modello Unico"

Mit dem Ministerialdekret vom 19.05.2015 wurde das sogenannte "Modello Unico" eingeführt, welches mit 23.11.2015 in Kraft tritt. Dieses sieht verschiedene Vereinfachungen für den Betreiber von kleinen Photovoltaikanlagen vor. Konzept dieses Dekretes ist, dass der Produzent quasi nur mehr eine Mitteilung an den Netzbetreiber richtet, welcher dann alle folgenden administrativen Schritte mit der Gemeinde, dem GSE und Terna (Gaudi-Portal) durchführt.

Das Modello Unico gilt für den Neuanschluss von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 20 KW, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Sollte der Produzent die obigen Voraussetzungen erfüllen, so stellt er das Ansuchen mit beigelegtem "Modello Unico" an den Netzbetreiber. Die Überprüfung dieser Konditionen, welche innerhalb 20 Tage ab Erhalt des Ansuchens erfolgen muss, obliegt demselben.

Die Anwendung des "Modello Unico" in der Provinz Bozen erscheint schwierig, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Urbanistik erheblich abweichen und somit eine einfache Mitteilung an die Gemeinde zur Realisierung einer Photovoltaikanlage nur in den seltensten Fällen möglich sein wird.

Es ist vorgesehen, dass ein Großteil dieser Prozedur über das GAUDI-Portal von Terna abgewickelt werden muss.

Hierzu muss sich der Verteiler mit einer zusätzlichen Rolle als "Distributore Mandatario Modello Unico" registrieren.

Download Modello Unico:PDF

Einführung des "Modello Unico"

Mit dem Ministerialdekret vom 19.05.2015 wurde das sogenannte "Modello Unico" eingeführt, welches mit 23.11.2015 in Kraft tritt. Dieses sieht verschiedene Vereinfachungen für den Betreiber von kleinen Photovoltaikanlagen vor. Konzept dieses Dekretes ist, dass der Produzent quasi nur mehr eine Mitteilung an den Netzbetreiber richtet, welcher dann alle folgenden administrativen Schritte mit der Gemeinde, dem GSE und Terna (Gaudi-Portal) durchführt.

Das Modello Unico gilt für den Neuanschluss von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 20 KW, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Sollte der Produzent die obigen Voraussetzungen erfüllen, so stellt er das Ansuchen mit beigelegtem "Modello Unico" an den Netzbetreiber. Die Überprüfung dieser Konditionen, welche innerhalb 20 Tage ab Erhalt des Ansuchens erfolgen muss, obliegt demselben.

Die Anwendung des "Modello Unico" in der Provinz Bozen erscheint schwierig, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Urbanistik erheblich abweichen und somit eine einfache Mitteilung an die Gemeinde zur Realisierung einer Photovoltaikanlage nur in den seltensten Fällen möglich sein wird.

Es ist vorgesehen, dass ein Großteil dieser Prozedur über das GAUDI-Portal von Terna abgewickelt werden muss.

Hierzu muss sich der Verteiler mit einer zusätzlichen Rolle als "Distributore Mandatario Modello Unico" registrieren.

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