Qualitätsstandards und automatische Entschädigungen

E-Werk der Gröbner Pilling Helga & Co. KG ist jährlich verpflichtet, die Qualitätsstandards in Bezug auf den Stromverteilungs- und Verkaufsdienstes auf der Website zu veröffentlichen. Bei Nichteinhaltung der von der Strombehörde festgelegten Standards wird eine Entschädigung wie folgt entrichtet:

1) Stromverteilung und Messung

Tabelle 1Verbindliche StandardsAutomatische Entschädigung bei Nichteinhaltung
NS - KundenMS - KundenHaushalt NSNichthaushalt NSMS - Kunden
Höchstfrist für den Voranschlag bzgl. Durchführung von Arbeiten auf NS- und MS-Leitungen20 Arbeitstage40 Arbeitstage35,00 €70,00 €140,00 €
Höchstfrist für die Durchführung einfacher Arbeiten15 Arbeitstage30 Arbeitstage35,00 €70,00 €140,00 €
Höchstfrist für die vom Kunden beantragte Einstellung der Lieferung5 Arbeitstage5 Arbeitstage35,00 €70,00 €140,00 €
Höchstfrist für die Wiederaufnahme der Lieferung nach Unterbrechung infolge Zahlungssäumigkeit1 Werktag1 Werktag35,00 €70,00 €140,00 €
Maximale Zeitspanne für die Pünktlichkeit mit dem Endkunden2 Stunden2 Stunden35,00 €70,00 €140,00 €
Höchstfrist für die Wiederherstellung der Lieferung bei Defekt Messgruppe an Arbeitstagen (08 - 18 Uhr)3 Stunden-35,00 €70,00 €-
Höchstfrist für die Wiederherstellung der Lieferung bei Defekt Messgruppe an Ruhe - und Arbeitstagen (18 - 08 Uhr)4 Stunden-35,00 €70,00 €-
Höchstfrist für Ergebnisse von Kontrollen der Messgruppe15 Arbeitstage15 Arbeitstage35,00 €70,00 €140,00 €
Höchstfrist für den Austausch der defekten Messgruppe15 Arbeitstage15 Arbeitstage35,00 €70,00 €140,00 €
Höchstfrist für Ergebnisse von Kontrollen der gelieferten Spannung auf Anfrage des Endkunden (gilt auch für Stromproduzenten)20 Arbeitstage20 Arbeitstage35,00 €70,00 €140,00 €
Höchstfrist für die Wiederherstellung des Wertes lt. Norm der gelieferten Spannung (gilt auch für Stromproduzenten50 Arbeitstage50 Arbeitstage35,00 €70,00 €140,00 €


Tabelle 2NS - KundenMS - Kunden
Mindestprozentsatz der Gesuche zur Durchführung komplexer Arbeiten, die innerhalb der Höchstfrist von 60 Arbeitstagen realisiert werden85 %90 %
Mindestprozentsatz der begründeten Antworten auf schriftliche Beschwerden oder auf schriftliche Anfragen um Auskünfte in Bezug auf den Stromverteilungs - und Messungsdienst, die innerhalb von maximal 20 Arbeitstagen bereit liegen müssen; gilt auch für Stromproduzenten90 %95 %


2) Stromverkauf

Tabelle 3Verbindliche QualitätsstandardsGrundwert automatische Entschädigungen
Höchstfrist für begründete Antworten auf schriftliche Beschwerden; Zuständigkeitsbereich des Verkäufers40 Kalendertage€20,00
Höchstfrist für die Berichtigung der Fakturierung90 Kalendertage€20,00
Höchstfrist für die Berichtigung einer doppelten Fakturierung20 Kalendertage€20,00

Der Grundwert erhöht sich proportional zur Verspätung und zwar wie folgt:

Die Entschädigung muss mit der nächst möglichen Fakturierung dem Endkunden gutgeschrieben werden. Dies muss innerhalb einer Frist von 8 Monaten erfolgen.

E-Werk der Gröbner Pilling Helga & Co. KG hat im Jahr 2013-2023 folgende Standards erreicht bzw. eingehalten:

1) Stromverteilung- und messung

Tabelle 1 + Tabelle 2Automatische Entschädigungen bei Nichteinhaltung
Haushalt NSNichthaushalt NSMS - Kunden
zu 100% erfülltzu 100% erfülltzu 100% erfüllt

2) Stromverkauf

Tabelle 3Verbindliche Qualitätsstandards
zu 100% erfüllt


Qualitätsstandards und automatische Entschädigungen

E-Werk der Gröbner Pilling Helga & Co. KG ist jährlich verpflichtet, die Qualitätsstandards in Bezug auf den Stromverteilungs- und Verkaufsdienstes auf der Website zu veröffentlichen. Bei Nichteinhaltung der von der Strombehörde festgelegten Standards wird eine Entschädigung wie folgt entrichtet:

1) Stromverteilung und Messung

Tabelle 1Verbindliche StandardsAutomatische Entschädigung bei Nichteinhaltung
NS - KundenMS - KundenHaushalt NSNichthaushalt NSMS - Kunden
Höchstfrist für den Voranschlag bzgl. Durchführung von Arbeiten auf NS- und MS-Leitungen20 Arbeitstage40 Arbeitstage35,00 €70,00 €140,00 €
Höchstfrist für die Durchführung einfacher Arbeiten15 Arbeitstage30 Arbeitstage35,00 €70,00 €140,00 €
Höchstfrist für die vom Kunden beantragte Einstellung der Lieferung5 Arbeitstage5 Arbeitstage35,00 €70,00 €140,00 €
Höchstfrist für die Wiederaufnahme der Lieferung nach Unterbrechung infolge Zahlungssäumigkeit1 Werktag1 Werktag35,00 €70,00 €140,00 €
Maximale Zeitspanne für die Pünktlichkeit mit dem Endkunden2 Stunden2 Stunden35,00 €70,00 €140,00 €
Höchstfrist für die Wiederherstellung der Lieferung bei Defekt Messgruppe an Arbeitstagen (08 - 18 Uhr)3 Stunden-35,00 €70,00 €-
Höchstfrist für die Wiederherstellung der Lieferung bei Defekt Messgruppe an Ruhe - und Arbeitstagen (18 - 08 Uhr)4 Stunden-35,00 €70,00 €-
Höchstfrist für Ergebnisse von Kontrollen der Messgruppe15 Arbeitstage15 Arbeitstage35,00 €70,00 €140,00 €
Höchstfrist für den Austausch der defekten Messgruppe15 Arbeitstage15 Arbeitstage35,00 €70,00 €140,00 €
Höchstfrist für Ergebnisse von Kontrollen der gelieferten Spannung auf Anfrage des Endkunden (gilt auch für Stromproduzenten)20 Arbeitstage20 Arbeitstage35,00 €70,00 €140,00 €
Höchstfrist für die Wiederherstellung des Wertes lt. Norm der gelieferten Spannung (gilt auch für Stromproduzenten50 Arbeitstage50 Arbeitstage35,00 €70,00 €140,00 €


Tabelle 2NS - KundenMS - Kunden
Mindestprozentsatz der Gesuche zur Durchführung komplexer Arbeiten, die innerhalb der Höchstfrist von 60 Arbeitstagen realisiert werden85 %90 %
Mindestprozentsatz der begründeten Antworten auf schriftliche Beschwerden oder auf schriftliche Anfragen um Auskünfte in Bezug auf den Stromverteilungs - und Messungsdienst, die innerhalb von maximal 20 Arbeitstagen bereit liegen müssen; gilt auch für Stromproduzenten90 %95 %


2) Stromverkauf

Tabelle 3Verbindliche QualitätsstandardsGrundwert automatische Entschädigungen
Höchstfrist für begründete Antworten auf schriftliche Beschwerden; Zuständigkeitsbereich des Verkäufers40 Kalendertage€20,00
Höchstfrist für die Berichtigung der Fakturierung90 Kalendertage€20,00
Höchstfrist für die Berichtigung einer doppelten Fakturierung20 Kalendertage€20,00

Der Grundwert erhöht sich proportional zur Verspätung und zwar wie folgt:

Die Entschädigung muss mit der nächst möglichen Fakturierung dem Endkunden gutgeschrieben werden. Dies muss innerhalb einer Frist von 8 Monaten erfolgen.

E-Werk der Gröbner Pilling Helga & Co. KG hat im Jahr 2013-2023 folgende Standards erreicht bzw. eingehalten:

1) Stromverteilung- und messung

Tabelle 1 + Tabelle 2Automatische Entschädigungen bei Nichteinhaltung
Haushalt NSNichthaushalt NSMS - Kunden
zu 100% erfülltzu 100% erfülltzu 100% erfüllt

2) Stromverkauf

Tabelle 3Verbindliche Qualitätsstandards
zu 100% erfüllt