Tarif D1
Mit Beschluss 205/2014 hat die italienische Energieaufsichtsbehörde AEEG einen neuen Stromtarif für Haushaltskunden angekündigt, die energieeffizient heizen. Der sogenannte Stromtarif D1 kommt ab 01.Juli 2014, zunächst probeweise und auf freiwilliger Basis, zur Anwendung und gilt nur für jene Stromabnehmer, die ihren Wohnbereich ausschließlich mit Wärmepumpen heizen.
Der Tarif hängt zukünftig nicht mehr vom Stromverbrauch ab, sondern richtet sich nach den Kosten der Dienstleistungen, wie Verteilung, Messung. Der derzeitig geltende Stromtarif bestraft alle Kunden mit hohen Stromkosten, da der Preis überproportional im Verhältnis zu Verbrauch ansteigt.
Sollten Sie eine Wärmepumpe besitzen und um den vergünstigen Stromtarif ansuchen wollen, beachten Sie zunächst Folgendes:
Wer darf um den vergünstigen Tarif ansuchen?
  • Verbraucher, die die Wärmepumpe als Hauptsystem für Beheizung des eigenen Wohnbereiches nutzen.
  • Luft – Luft Wärmepumpen
  • Luft – Wasser Wärmepumpe
Wer darf NICHT um den vergünstigen Tarif ansuchen?
  • Wärmepumpen, die als Heizsystem in Kondominien verwendet werden
  • Gaswärmepumpen
  • kleine Luft-Wasser Pumpen, wie z.B. Boiler
Sollten Sie die Voraussetzungen erfüllen, so muss ein schriftliches Ansuchen an das E-Werk gestellt werden. Die Vorlage hierfür kann direkt während der Bürozeiten beantragt oder über unsere Homepage heruntergeladen werden.
Die Vorlage bitte vollständig ausfüllen und sobald als möglich an das E-Werk übermitteln. Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Schreibens erhalten Sie eine Antwort.
Bei positiver Rückantwort wird mit Beginn des Folgemonats der neue Tarif für die Abrechnung angewendet.

Tarif D1
Mit Beschluss 205/2014 hat die italienische Energieaufsichtsbehörde AEEG einen neuen Stromtarif für Haushaltskunden angekündigt, die energieeffizient heizen. Der sogenannte Stromtarif D1 kommt ab 01.Juli 2014, zunächst probeweise und auf freiwilliger Basis, zur Anwendung und gilt nur für jene Stromabnehmer, die ihren Wohnbereich ausschließlich mit Wärmepumpen heizen.
Der Tarif hängt zukünftig nicht mehr vom Stromverbrauch ab, sondern richtet sich nach den Kosten der Dienstleistungen, wie Verteilung, Messung. Der derzeitig geltende Stromtarif bestraft alle Kunden mit hohen Stromkosten, da der Preis überproportional im Verhältnis zu Verbrauch ansteigt.
Sollten Sie eine Wärmepumpe besitzen und um den vergünstigen Stromtarif ansuchen wollen, beachten Sie zunächst Folgendes:
Wer darf um den vergünstigen Tarif ansuchen?
  • Verbraucher, die die Wärmepumpe als Hauptsystem für Beheizung des eigenen Wohnbereiches nutzen.
  • Luft – Luft Wärmepumpen
  • Luft – Wasser Wärmepumpe
Wer darf NICHT um den vergünstigen Tarif ansuchen?
  • Wärmepumpen, die als Heizsystem in Kondominien verwendet werden
  • Gaswärmepumpen
  • kleine Luft-Wasser Pumpen, wie z.B. Boiler
Sollten Sie die Voraussetzungen erfüllen, so muss ein schriftliches Ansuchen an das E-Werk gestellt werden. Die Vorlage hierfür kann direkt während der Bürozeiten beantragt oder über unsere Homepage heruntergeladen werden.
Die Vorlage bitte vollständig ausfüllen und sobald als möglich an das E-Werk übermitteln. Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Schreibens erhalten Sie eine Antwort.
Bei positiver Rückantwort wird mit Beginn des Folgemonats der neue Tarif für die Abrechnung angewendet.