Sozialbonus
Ab 15.Dezember 2009 können Familien, die wirtschaftlich benachteiligt sind, den sogenannten Sozialbonus bei der jeweiligen Gemeinde beantragen.
Die Begünstigung kann unter folgenden Voraussetzungen angewandt werden:
Die Begünstigung kann unter folgenden Voraussetzungen angewandt werden:
1) Wirtschaftliche Notlage - "disagio economico"
- Alle Haushaltskunden mit einem Stromlieferungsvertrag mit Wohnsitz und einer Leistung bis 3 kW mit einem ISEE-Einkommen kleiner oder gleich 7.500€. Bei mindestens 4 Kindern und einer Leistung von bis zu 4,5 kW, die steuerrechtlich zu Lasten leben, ist der ISEE-Wert auf 20.000€ angehoben worden (familiäre Notlage).
2) Physische Notlage -"disagio fisico"
- bei Haushaltskunden, bei welchen schwer kranke Personen leben, die zur Lebenserhaltung elektromedizinische Geräte benutzen müssen (physische Notlage)
Die Beantragung des Sozialbonus kann bei der Gemeindeverwaltung ihres Wohnsitzes erfolgen, wobei entsprechendes Formular auszufüllen ist. Die Formulare können unter folgendem Link heruntergeladen werden:
Des Weiteren müssen folgende Unterlagen abgegeben werden:
WICHTIG: Bei Familien in wirtschaftlicher Notlage muss das Ansuchen jährlich erneuert werden!!
- ISEE*-Erklärung (bei wirtschaftlicher Notlage)
- Bestätigung des Sanitätsbetriebes
- Kopie des Ausweises sowie eine Kopie der letzten Stromrechnung
WICHTIG: Bei Familien in wirtschaftlicher Notlage muss das Ansuchen jährlich erneuert werden!!
*ISEE = Der ISEE ist ein Indikator, der die wirtschaftliche Lage einer Familie misst. Dazu werden das Einkommen, das Mobiliar- und Immobiliarvermögen, sowie allgemeine Voraussetzungen für Sozialleistungen auf lokaler Ebene herangezogen.
Für das Jahr 2015 hat die staatliche Strombehörde folgende Beträge als Bonus vorgesehen:
- Wirtschaftliche Notlage
Codex | Beschreibung Bonus | Jahr 2015 |
---|---|---|
E1 | Familien von 1 - 2 Mitglieder | 71,00 € |
E2 | Familien von 3 - 4 Mitgliedern | 90,00 € |
E3 | Familien die mehr als 4 Mitglieder haben | 153,00 € |
- Physische Notlage
Ansässige bis 3kW
Mindest - Schicht | Mittel - Schicht | Höchst - Schicht |
---|---|---|
(bis 600kWh / Jahr) EOF1 | (zwischen 600 und 1200kWh / Jahr) EOF2 | (über 1200kWh / Jahr) EOF3 |
173 € | 286 € | 414 € |
Ansässige > 3 kW
Mindest - Schicht | Mittel - Schicht | Höchst - Schicht |
---|---|---|
(bis 600kWh / Jahr) EOF4 | (zwischen 600 und 1200kWh / Jahr) EOF5 | (über 1200kWh / Jahr) EOF6 |
407 € | 515 € | 623 € |
Sozialbonus
Ab 15.Dezember 2009 können Familien, die wirtschaftlich benachteiligt sind, den sogenannten Sozialbonus bei der jeweiligen Gemeinde beantragen.
Die Begünstigung kann unter folgenden Voraussetzungen angewandt werden:
Die Begünstigung kann unter folgenden Voraussetzungen angewandt werden:
1) Wirtschaftliche Notlage - "disagio economico"
- Alle Haushaltskunden mit einem Stromlieferungsvertrag mit Wohnsitz und einer Leistung bis 3 kW mit einem ISEE-Einkommen kleiner oder gleich 7.500€. Bei mindestens 4 Kindern und einer Leistung von bis zu 4,5 kW, die steuerrechtlich zu Lasten leben, ist der ISEE-Wert auf 20.000€ angehoben worden (familiäre Notlage).
2) Physische Notlage -"disagio fisico"
- bei Haushaltskunden, bei welchen schwer kranke Personen leben, die zur Lebenserhaltung elektromedizinische Geräte benutzen müssen (physische Notlage)
Die Beantragung des Sozialbonus kann bei der Gemeindeverwaltung ihres Wohnsitzes erfolgen, wobei entsprechendes Formular auszufüllen ist. Die Formulare können unter folgendem Link heruntergeladen werden:
Des Weiteren müssen folgende Unterlagen abgegeben werden:
WICHTIG: Bei Familien in wirtschaftlicher Notlage muss das Ansuchen jährlich erneuert werden!!
- ISEE*-Erklärung (bei wirtschaftlicher Notlage)
- Bestätigung des Sanitätsbetriebes
- Kopie des Ausweises sowie eine Kopie der letzten Stromrechnung
WICHTIG: Bei Familien in wirtschaftlicher Notlage muss das Ansuchen jährlich erneuert werden!!
*ISEE = Der ISEE ist ein Indikator, der die wirtschaftliche Lage einer Familie misst. Dazu werden das Einkommen, das Mobiliar- und Immobiliarvermögen, sowie allgemeine Voraussetzungen für Sozialleistungen auf lokaler Ebene herangezogen.
Für das Jahr 2015 hat die staatliche Strombehörde folgende Beträge als Bonus vorgesehen:
- Wirtschaftliche Notlage
Codex | Beschreibung Bonus | Jahr 2015 |
---|---|---|
E1 | Familien von 1 - 2 Mitglieder | 71,00 € |
E2 | Familien von 3 - 4 Mitgliedern | 90,00 € |
E3 | Familien die mehr als 4 Mitglieder haben | 153,00 € |
- Physische Notlage
Ansässige bis 3kW
Mindest - Schicht | Mittel - Schicht | Höchst - Schicht |
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(bis 600kWh / Jahr) EOF1 | (zwischen 600 und 1200kWh / Jahr) EOF2 | (über 1200kWh / Jahr) EOF3 |
173 € | 286 € | 414 € |
Ansässige > 3 kW
Mindest - Schicht | Mittel - Schicht | Höchst - Schicht |
---|---|---|
(bis 600kWh / Jahr) EOF4 | (zwischen 600 und 1200kWh / Jahr) EOF5 | (über 1200kWh / Jahr) EOF6 |
407 € | 515 € | 623 € |